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Tecklenburger Nordbahn in ÖPNV-Bedarfsplan und
ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan aufgenommen
Auf Initiative des Verkehrsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen hat der Verkehrsausschuss Ende Oktober 2021 die Reaktivierung der Strecke Osnabrück – Mettingen – Recke (“Tecklenburger Nordbahn”, Infrastrukturbetreiber Regionalverkehr Münsterland GmbH) in den ÖPNV-Bedarfsplan und den ÖPNV-Infrastruktur-finanzierungsplan aufgenommen. Damit stellt das Land die notwendigen Weichen zur möglichen Förderung des Reaktivierungsprojektes.
Mit dem Reaktivierungsprojekt ist ein 30-Minuten-Takt zwischen Osnabrück Hbf und Recke geplant. In Recke, Mettingen-Schlickelde/Espel, Mettingen, Westerkappeln, Lotte-Wersen, Lotte-Büren Kromschröder und Lotte-Büren/Eversburg werden neue SPNV-Zugangsstellen eingerichtet. Im weiteren Verlauf sollen die Züge an den bestehenden Stationen Osnabrück Altstadt und Osnabrück Hbf halten. Die Netto-Investitionskosten für das Projekt belaufen sich auf rund 41,8 Mio. Euro für die Reaktivierung und Anpassungen der bestehenden Infrastruktur in Osnabrück. Über das GVFG sind für die Reaktivierung im Falle einer späteren Förderung Bundesmittel in Höhe von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich. Der Fördersatz der Kofinanzierung durch das Land läge im Falle einer Förderung bei fünf Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Eine Entscheidung über die Förderfähigkeit fällt nach Abschluss der Planungen und auf Grundlage eines Finanzierungsantrags.
Hintergrund:
Das Land NRW arbeitet mit dem so genannten ÖPNV-Bedarfsplan. Dieser Plan umfasst die langfristige Planung des streckenbezogenen Aus- und Neubaus der Schieneninfrastruktur für zuwendungsfähige Ausgaben von mehr als fünf Mio. Euro. Aktuell erarbeitet das Verkehrsministerium ein multimodales Landesverkehrsmodell (LVM), das im kommenden Jahr abgeschlossen werden soll. Nicht nur die Entwicklung der Fahrgastzahlen durch die Pandemie, sondern auch Parameter wie die weitere Bevölkerungsentwicklung fließen in das LVM ein. Auf dessen Grundlage entsteht der neue ÖPNV-Bedarfsplan, der voraussichtlich ab 2023 erscheinen soll. Damit auch neue Ausbaumaßnahmen in den ÖPNV-Bedarfsplan aufgenommen werden können, hat das Land eine Übergangsregelung geschaffen, um dringende, wirtschaftlich sinnvolle und erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV voranzubringen.
Text: Michael Schumann
Foto: Quelle RVM