VRR erweitert Tarifgrenze bis Dülmen
Um das Bahnfahren aus dem südlichen Münsterland in den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) attraktiver zu machen, hatten die Stadt Dülmen und der Kreis Coesfeld den Wunsch an den Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) herangetragen, die Bahnhöfe in Dülmen und Dülmen-Buldern auch tariflich in den VRR einzubinden. Im September 2021 hat der Verwaltungsrat des VRR beschlossen, dass der VRR-Tarif für verbundübergreifende Fahrten mit den Linien RE2 und RE42 (Haard-Achse) um das Tarifgebiet Dülmen des Westfalentarifs zum 01.04.2022 erweitert wird.
Die Zweckverbandsversammlung des Zweckverbandes Mobilität Münsterland (ZVM) hatte bereits auf ihrer Sitzung am 15.03.2021 beschlossen, zum Ausgleich von Einnahmeverlusten durch eine Aufnahme der Stadt Dülmen in den Tarifkragen des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) einen Betrag von jährlich bis zu maximal 70.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Die Finanzierung wird längstens bis zum 31.12.2023 gewährt.
Hintergrund der Aufnahme von Dülmen in den Tarifkragen des VRR ist die Tatsache, dass Nutzer des ÖPNV im Kreis Coesfeld unter das Tarifregime des WestfalenTarifs fallen. Dieser endet – in Richtung Ruhrgebiet – an der Grenze zum Kreis Recklinghausen. Ab Haltern-Sythen gilt der Tarif des Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR). Da zahlreiche Bürger und Bügerinnen aus Dülmen insbesondere in Richtung Recklinghausen/Essen pendeln, fahren sie, um nicht in zwei Tarifen Fahrkarten lösen zu müssen, häufig per Pkw bis zum Bahnhof in Sythen. Dies ist aus Sicht der Nutzerfreundlichkeit und Gründen des Umweltschutzes wenig attraktiv.
Wie in anderen Tarifgrenzbereichen besteht die Möglichkeit, in den Tarif des Nachbarverbunds aufgenommen zu werden (sog. Tarifkragen). Dies wurde seit längerer Zeit in den politischen Gremien der Stadt Dülmen diskutiert. Nach Gesprächen der Stadt Dülmen mit Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und dem Kreis Coesfeld wurde deutlich, dass die Aufnahme der Stadt Dülmen grundsätzlich möglich ist. Durch die Einnahmeverschiebungen wird beim Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) allerdings ein Einnahmeausfall von ca. 250.000 Euro/Jahr entstehen. Auf diesen Betrag möchte der NWL nicht verzichten. Gleichzeitig hat die Stadt Dülmen signalisiert, diese Summe nicht allein aus eigenen Mitteln finanzieren zu können.Um die Attraktivität des ÖPNV gerade für Berufspendler zu steigern und unnötige Fahrten des motorisierten Individualverkehrs zu verhindern, ist – auch um die finanziellen Belastungen der Stadt Dülmen abzumildern – eine anteilige Alternativfinanzierung eruiert worden. Diese erfolgt nun über den ZVM.
Text: Michael Schumann
Foto: Quelle Nahverkehr NRW